1. Grundsätze

Voraussetzung eines öffentlichen Auftrittes unserer Mitgliedsunternehmen ist die Darstellung des Berufsbildes des Erbenermittlers in seiner Gesamtheit:

  • Erbenermittlung und Beschaffung der urkundlichen Nachweise
  • Betreuung der Erben bzw. Erbengemeinschaft im Erbscheinverfahren
  • Unterstützung bei der Abwicklung im wirtschaftlichen Bereich

Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (siehe Datenschutz - Erklärung) und die Respektierung der Persönlichkeitsrechte sind in Einheit mit unserem Berusfsethos/Ehrenkodex gleichfalls zu beachten.

2. Presseverantwortlicher

Albrecht Basse Albrecht Basse
Basse & Lechner GmbH
Content & Creation
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80687 München
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3. Presseinformationen

Pressemitteilung September 2022

Reform der Justizaktenaufbewahrungsverordnung: Aufbewahrung von Testamenten und Nachlassvorgängen ab 2022 von 100 auf 130 Jahre verlängert

Eine langjährige Forderung des Verbandes Deutscher Erbenermittler (VDEE) fand beim Gesetzgeber Gehör: Mit der Neuregelung der Justiz­akten­auf­be­wahrungs­verordnung, die seit 2022 gilt, werden Testamentsakten sowie Erbscheine und auch Erbausschlagungen nunmehr 130 Jahre bei den Nachlassgerichten aufbewahrt.

Der VDEE wies bereits seit 2017 sowohl gegenüber dem Bundesjustizministerium und Landesjustizministerien der Bundesländer auf den Umstand hin, dass die Aufbewahrungsfrist vor allem von Testamentsakten von bisher 100 Jahren deutlich zu kurz ist. Hintergrund waren aktuelle Erkenntnisse der Mitglieder des VDEE über die Vernichtung von Testamentsakten nach Ablauf von 100 Jahren. Da ein Testament die Erbfolge unmittelbar regelt, stellt deren Vernichtung einen folgenschweren Eingriff in die Grundrechte der Erben dar. Denn ohne Testament ist der Nachweis des Erbrechts nicht möglich. Damit würde mangels Nachweismöglichkeit die gesetzliche Erbfolge zum Tragen kommen und die Erbfolge unter Umständen komplett anders ausfallen und vom Willen des Erblassers abweichen.

Zugleich ist es gar nicht so selten, dass auch heute noch über 100 Jahre alte Testamente benötigt werden. Häufig geht es dabei um Grundvermögen, das schon seit Generationen im Familienbesitz ist und durch Testamente auf die folgenden Generationen vererbt wurde.

Die Neuregelung und Verlängerung der Aufbewahrungsfristen von jetzt 130 Jahren sind aus Sicht des VDEE ein Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn die Verlängerung zunächst eine weitere Vernichtung von Akten verzögert, bleibt die Problematik auch nach Ablauf von 130 Jahren grundsätzlich erhalten. Im Interesse der Rechtssicherheit plädiert der VDEE daher dafür, Testamentsakten auch nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen bei den Nachlassgerichten zumindest als Archivgut in den Landesarchiven dauerhaft aufzubewahren, wie dies zum Beispiel in Bayern bereits vor der jetzt erfolgten Fristverlängerung gängige Praxis war.

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Pressemitteilung August 2021

Fiskuserbschaft ja, aber …
… die Anforderungen an die Erbenermittlungspflicht des Nachlassgerichts dürfen nicht zu niedrig angesetzt werden
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Pressemitteilung Oktober 2020

„Eine Geste der Humanität“
VDEE für Verlängerung der Förderung des DRK-Suchdienstes.
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Pressemitteilung Juli 2020

Der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) begrüßt ausdrücklich die niedersächsische Bundesratsinitiative zu nachrichtenlosen Konten!
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Pressemitteilung Oktober 2019

Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE®) unterstützt die Gründung eines Social Impact Fonds
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Pressemitteilung Februar 2018

Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE®) gegen die Vernichtung von Erbnachweisen und Testamenten
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Pressemitteilung August 2017

Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE®) fordert Klarstellung des Erbrechts nichtehelicher Kinder
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Pressemitteilung Juli 2017

Der VDEE befürchtet: Staatlicher Gedächtnisschwund?
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Pressemitteilung Mai 2017

Erbenermittlung: Bundesverband öffentlicher Banken erschwert Suche nach Konten!
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Pressemitteilung September 2016

Erbenermittlung: Milliarden auf nachrichtenlosen Konten ohne Erben!
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Pressemitteilung Juli 2016

BGH erleichtert Erbnachweisführung -
Erbnachweis auch durch eröffnetes eigenhändiges Testament möglich.
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Pressemitteilung März 2016

4,5 Millionen Euro auf Winzigkonten!
VDEE für Offenlegung!
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Pressemitteilung September 2015

Der VDEE informiert: Die letzte Überweisung ist kostenfrei!
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Pressemitteilung Januar 2015

Erbenermittlung: Fehlende Transparenz bei Hinterlegungen durch Amtsgerichte.  VDEE fordert die Einrichtung eines Hinterlegungsportals.
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Pressemitteilung November 2014

Bundesfinanzminister Schäuble: „Das Bankgeheimnis hat ausgedient“.
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Pressemitteilung Februar 2013

Erbenermittlung: Verband deutscher Erbenermittler betont Datennutzen.
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Pressemitteilung August 2012

EU-Erbrechtsverordnung vereinfacht Nachlasssachen mit internationalem Bezug.  VDEE erwartet positive Veränderungen durch diese Neuregelung.
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Pressemitteilung Mai 2012

Ein Jahr gleiches Erbrecht für nichteheliche und eheliche Kinder aller Jahrgänge.  VDEE zieht Bilanz.
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Pressemitteilung März 2011

Erbenermittlung: Verband Deutscher Erbenermittler gegründet.
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Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE®) e.V. • Kyffhäuserstr. 11 • 10781 Berlin
Tel.: 030 - 246 251 62 • Fax: 030 - 246 251 63 • E-Mail: mail@vdee-ev.de